
Gegenlaufschutz für Glastüren und Glaswände
Glas ist schön, aber man sieht es schlecht. Wer gegen eine klare Glastür oder Glaswand läuft, verletzt sich oft, und das Glas kann brechen. Eine Markierung aus Folie verhindert das mit wenig Aufwand. In Arbeitsstätten ist sie in vielen Fällen sogar Pflicht.
In diesem Ratgeber erfahren Sie:
- wann Glastüren und Glaswände gekennzeichnet werden müssen,
- in welcher Höhe und wie auffällig die Markierung sein sollte,
- was bei Einscheibensicherheitsglas (ESG) zu beachten ist,
- welche Folie sich für welchen Einsatz eignet und wie Sie sie anbringen.
Kurz gesagt: Glastüren und Glaswände im Bereich von Arbeitsplätzen und Verkehrswegen müssen in Augenhöhe deutlich erkennbar markiert sein. Bewährt haben sich zwei Markierungsbänder, eines in 40–70 cm und eines in 120–160 cm Höhe. Sie sollten sich kontrastreich vom Hintergrund abheben.
Gegenlaufschutz, Durchlaufschutz, Glasmarkierung: Was ist gemeint?
Alle drei Begriffe meinen dasselbe: Aufkleber oder Folienstreifen auf Glasflächen, die das Glas sichtbar machen. Sie können als durchgehendes Band, als Punkte- oder Strichmuster, als Logo oder Schriftzug gestaltet sein. Wichtig ist nicht die Form, sondern dass man das Glas rechtzeitig und aus allen typischen Blickwinkeln erkennt.
Wann ist eine Markierung Pflicht?
In Arbeitsstätten: Arbeitsstättenverordnung und Technische Regeln (ASR)
Für Arbeitgeber gilt die Arbeitsstättenverordnung. Konkretisiert wird sie durch die Technischen Regeln für Arbeitsstätten:
- Glastüren (ASR A1.7 „Türen und Tore“): Türflügel, die zu mehr als drei Vierteln ihrer Fläche aus einem durchsichtigen Werkstoff bestehen, müssen in Augenhöhe so gekennzeichnet sein, dass man sie deutlich wahrnimmt.
- Glaswände (ASR A1.6 „Fenster, Oberlichter, lichtdurchlässige Wände“): Durchsichtige, nicht strukturierte Flächen in der Nähe von Arbeitsplätzen und im Bereich von Verkehrswegen müssen in Augenhöhe gekennzeichnet sein. Das kann ausdrücklich auch mit Klebefolien geschehen, ebenso mit ausreichend großen Bildzeichen, Symbolen oder farbigen Tönungen. Die Markierung muss sich je nach Beleuchtung und Hintergrund deutlich abheben.
- Barrierefreiheit (ASR V3a.2): Arbeiten bei Ihnen Menschen mit Behinderungen, muss die Markierung auch aus der Augenhöhe von Rollstuhlnutzenden und kleinwüchsigen Menschen erkennbar sein. Als Beispiel nennt die Regel 8 cm breite, durchgehende Streifen in 40–70 cm Höhe.
Das betrifft Büros, Praxen, Kanzleien, Ladenlokale, Gastronomie, Hotels, Schulen, Kitas, Pflegeeinrichtungen, öffentliche Gebäude, kurz: jeden Ort, an dem Menschen arbeiten.
In öffentlich zugänglichen Gebäuden: DIN 18040-1
Für barrierefreies Bauen (öffentlich zugängliche Gebäude, oft auch Vorgabe in Ausschreibungen) beschreibt die DIN 18040-1 Sicherheitsmarkierungen auf großflächig verglasten Türen. Als Beispiel nennt sie 8 cm breite, durchgehende Streifen in 40–70 cm und 120–160 cm Höhe, die helle und dunkle Anteile enthalten. So bleibt die Markierung vor hellem wie vor dunklem Hintergrund sichtbar.
Zu Hause
Im privaten Bereich gibt es keine Pflicht. Sinnvoll ist ein Gegenlaufschutz trotzdem, besonders bei Kindern, älteren Menschen und Haustieren, etwa an Terrassentüren, Glas-Innentüren, Glasgeländern oder Duschabtrennungen.
Hinweis: Dieser Ratgeber fasst die Regeln verständlich zusammen und ersetzt keine Rechtsberatung. Welche Maßnahme in Ihrem Betrieb nötig ist, legt der Arbeitgeber in der Gefährdungsbeurteilung fest, ggf. mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit.
In welcher Höhe wird markiert?
| Bereich | Höhe über fertigem Fußboden | Für wen |
|---|---|---|
| Oberes Band | 120–160 cm | Augenhöhe stehender Erwachsener |
| Unteres Band | 40–70 cm | Kinder, Rollstuhlnutzende, kleinwüchsige Menschen |
| Bandbreite | mind. 8 cm (Beispielwert der Regeln) | gut erkennbar auch aus Entfernung |
Unsere Empfehlung: Markieren Sie mit zwei Bändern, eines in jedem Höhenbereich, durchgehend über die ganze Glasbreite. Damit decken Sie die Arbeitsstättenregeln und die DIN 18040-1 gleichzeitig ab.
Messen Sie immer ab Oberkante fertiger Fußboden (OKFF), also auf dem fertigen Bodenbelag, nicht auf dem Rohboden.
Wie auffällig muss die Markierung sein?
Die Regeln verlangen einen deutlichen Kontrast zum Hintergrund. In der Praxis heißt das:
- Hinter der Glasfläche ist es hell (Fenster, helle Wand)? Dann wirken dunkle oder farbige Markierungen besser.
- Hinter der Glasfläche ist es dunkel (Flur, Holz, dunkle Möbel)? Dann sind helle Markierungen wie satinierte Folie gut sichtbar.
- Der Hintergrund wechselt (Tageslicht, Kunstlicht, Menschen dahinter)? Dann ist eine Markierung mit hellen und dunklen Anteilen am sichersten.
- Unruhiger, kleinteiliger Hintergrund? Dann wählen Sie die Markierung größer und flächiger.
Ein dezentes, kaum sichtbares Muster sieht vielleicht elegant aus, erfüllt seinen Zweck aber nicht.
Wichtig bei Einscheibensicherheitsglas (ESG)
Glastüren bestehen meist aus ESG. Es zerfällt beim Bruch in viele kleine, stumpfe Krümel. Eine große, durchgehende Folie kann diese Krümel zusammenhalten. Dann entstehen größere Schollen, die schwerer sind und das Verletzungsrisiko erhöhen können.
Die DGUV (Information 208-014 „Glastüren, Glaswände“) empfiehlt deshalb:
- auf ESG die Markierung aus mehreren kleinflächigen Aufklebern zu gestalten statt aus einer großen Folienbahn,
- nicht oberhalb von 2 m zu bekleben.
Gut zu wissen: Unsere Gegenlaufschutz-Bordüren bestehen ohnehin aus vielen einzelnen Folienteilen (Muster, Punkte, Striche, Schrift). Sie sind daher für ESG gut geeignet.
Gegenlaufschutz ist kein Splitterschutz. Ist eine Glasfläche nicht bruchsicher (normales Floatglas statt ESG/VSG), reicht eine Markierung allein oft nicht. Dann kann eine Splitterschutzfolie nötig sein. Sie muss vollflächig verklebt werden, und ihre Eignung muss durch ein Prüfzeugnis nach DIN EN 12600 belegt sein. Mehr dazu im [Ratgeber Sicherheitsfolien].
Welche Folie für welchen Einsatz?
| Satinierte Folie (Milchglas-Optik) | Farbfolie | Metalleffektfolie | |
|---|---|---|---|
| Wirkung | edel, dezent, wie gesandstrahltes Glas | kräftig, auffällig, in vielen Farben | hochwertig, glänzend oder verspiegelt |
| Kontrast | gut vor dunklem Hintergrund | gut vor hellem Hintergrund (dunkle Farben) | je nach Licht spiegelnd |
| Typisch für | Büro, Praxis, Kanzlei, Hotel | Schulen, Kitas, Pflege, Industrie, Corporate Design | Empfang, Showroom, Repräsentationsflächen |
| Produkt | GDF-B-400 | GDF-B-410 | GDF-B-420 |
Logo oder Schriftzug als Gegenlaufschutz? Gerne. Ihr Firmenlogo oder Ihr Schriftzug in Augenhöhe erfüllt dieselbe Aufgabe und sieht dabei gut aus. Geben Sie bei Schrift bitte Schrifthöhe und Ausrichtung (links, mittig, rechts) an.
Sie möchten Ihr eigenes Logo, einen Schriftzug oder ein individuelles Muster auf Folie umsetzen? Sehr gern! Wir fertigen Ihr Motiv einfarbig aus satinierter Folie in Sandstrahl-Optik, hochwertiger Farbfolie oder Metalleffektfolie. Auch individuelle Bordüren nach Ihrem eigenen Design sind möglich – zum Beispiel als fortlaufendes Band mit Ihrem Firmenlogo, Signet oder einem Muster, das Sie in unserem Sortiment nicht finden.
Wichtig: Wir fertigen keine bedruckten, mehrfarbigen oder zweifarbigen Motive, da wir keine Druckarbeiten anbieten. Schicken Sie uns einfach Ihr gewünschtes Motiv per E-Mail an info(at)westerwald-folien.de. Wir prüfen Ihre Vorlage und senden Ihnen gerne ein kostenloses und verbindliches Angebot.
So bestellen Sie Ihren Gegenlaufschutz
- Glas ausmessen. Messen Sie die sichtbare Glasbreite von Dichtung zu Dichtung bzw. von Glaskante zu Glaskante. Ziehen Sie 5 mm ab, damit die Folie umlaufend etwa 2,5 mm Luft hat. → [Ratgeber Glasfolie ausmessen]
- Folie und Muster wählen. Satiniert, farbig oder Metalleffekt, passend zu Hintergrund und Einrichtung. Unsicher? Bestellen Sie ein kostenloses Muster und halten Sie es vor Ort an die Scheibe.
- Maße eingeben. Wir fertigen jede Bordüre auf Ihr Maß, der Zuschnitt ist im Preis inbegriffen.
- Mehrere Türen oder ganze Gebäude? Schicken Sie uns eine Liste der Scheiben (Breite × Höhe × Anzahl). Sie erhalten ein Angebot.
Im Lieferumfang gratis: Rakel und Glashobel zum Anbringen. Die Verklebeanleitung finden Sie online, und wir schicken sie Ihnen mit der Bestellbestätigung per E-Mail.
Anbringen in 6 Schritten
Gegenlaufschutz-Bordüren werden mit einer Übertragungsfolie geliefert und wie ein Abziehbild aufgebracht:
- Glas gründlich reinigen, Schmutzpunkte mit dem Glashobel entfernen.
- Höhe mit Bleistift oder Klebeband am Rahmen markieren. Am besten mit Wasserwaage, damit das Band über mehrere Scheiben in einer Linie läuft.
- Glas mit Montageflüssigkeit einsprühen (Montagekonzentrat bitte separat bestellen, Spülmittel kann den Kleber verfärben).
- Trägerpapier abziehen, Klebeseite ebenfalls einsprühen, Bordüre auflegen und ausrichten.
- Mit dem Rakel von der Mitte nach außen die Flüssigkeit herausstreichen.
- Nach dem Antrocknen die Übertragungsfolie flach und langsam abziehen.
Ausführlich mit Bildern: → [Ratgeber Fensterfolie richtig anbringen]
Entfernen: Gegenlaufschutz lässt sich auch nach Jahren wieder ablösen. Klebereste entfernen Sie mit unserem Kleber-Entferner-Set.
Häufige Fragen
Muss ich meine Glastür kennzeichnen? In Arbeitsstätten ja, wenn die Tür zu mehr als drei Vierteln aus Glas besteht (ASR A1.7). Glaswände im Bereich von Arbeitsplätzen und Verkehrswegen müssen ebenfalls markiert werden (ASR A1.6). Im Privathaushalt gibt es keine Pflicht.
In welcher Höhe bringe ich den Gegenlaufschutz an? Bewährt sind zwei Bänder: 40–70 cm und 120–160 cm über dem fertigen Fußboden, jeweils mindestens etwa 8 cm breit.
Reicht ein einzelner Aufkleber? Er muss so groß und auffällig sein, dass man die Glasfläche rechtzeitig erkennt. Ein einzelner kleiner Aufkleber auf einer großen Glaswand reicht in der Regel nicht. Durchgehende Bänder über die ganze Breite sind die sichere Wahl.
Darf ich ESG-Glastüren bekleben? Ja, aber besser mit mehreren kleinflächigen Elementen statt einer großen Folienbahn und nicht über 2 m Höhe (Empfehlung der DGUV). Unsere Bordüren bestehen aus vielen Einzelteilen.
Kann ich unser Logo als Gegenlaufschutz verwenden? Ja. Wichtig ist, dass es groß genug ist, in der richtigen Höhe sitzt und sich deutlich vom Hintergrund abhebt.
Hält die Folie auch außen? Ja, die Folien sind für innen und außen geeignet. Innen halten sie in der Regel deutlich länger als außen.
Ersetzt Gegenlaufschutz eine Splitterschutzfolie? Nein. Gegenlaufschutz macht Glas sichtbar, eine Splitterschutzfolie hält Bruchstücke zusammen. Bei nicht bruchsicherem Glas kann beides nötig sein.
Quellen und weiterführende Informationen
- Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), Anhang
- ASR A1.6 „Fenster, Oberlichter, lichtdurchlässige Wände“, Abschnitt 4.3
- ASR A1.7 „Türen und Tore“
- ASR V3a.2 „Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten“, Anhang A1.6
- DIN 18040-1 „Barrierefreies Bauen – Öffentlich zugängliche Gebäude“
- DGUV Information 208-014 „Glastüren, Glaswände“
Der Gegenlaufschutz macht Glasflächen gut sichtbar und beugt so Unfällen vor.
Zu den Produkten →